Zuerst die Einordnung
Ein Inkasso-Unternehmen ist kein Gericht. Es kann nichts pfänden, nichts sperren, nichts vollstrecken. Es schreibt Briefe.
Das ändert sich erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt — der sieht anders aus, kommt in Gelb vom Amtsgericht, und darauf musst du innerhalb von zwei Wochen reagieren. Diesen Unterschied musst du kennen; alles andere folgt daraus.
Frage 1 — gibt es die Forderung überhaupt?
Erstaunlich oft nicht, oder nicht in dieser Höhe. Typische Fälle: ein längst gekündigtes Abo, eine Retoure, die nie gutgeschrieben wurde, ein Vertrag, den jemand mit deinen Daten abgeschlossen hat.
Deshalb steht dir eine Auskunft zu:
> § 13a RDG: Wer Inkassokosten geltend macht, muss Angaben zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund machen.
Im Klartext: Sie müssen dir sagen, woher die Forderung kommt und wie sich die Kosten zusammensetzen. Ein Brief mit einer Endsumme ohne Herleitung erfüllt das nicht.
Frage 2 — warst du überhaupt in Verzug?
Zusatzkosten — Mahngebühren, Inkassokosten, Zinsen — schuldest du nur, wenn du dich in Verzug befandst. Verzug tritt nicht dadurch ein, dass jemand dir schreibt. Er setzt in der Regel eine Mahnung nach Fälligkeit voraus (§ 286 BGB), mit Ausnahmen.
Hast du nie eine Rechnung und nie eine Mahnung gesehen, ist die Hauptforderung eine Frage — die Nebenkosten sind eine andere.
Was du nicht tust
- Nicht ignorieren. Aus einem Brief kann ein Mahnbescheid werden, und der hat Fristen.
- Nicht aus Ruhe zahlen. Wer zahlt, erkennt die Forderung faktisch an. Danach ist es sehr viel schwerer.
- Keine Ratenzahlung unterschreiben, bevor du geprüft hast. Ein Ratenplan ist ein Schuldanerkenntnis.
Was du tust
Ein Schreiben, das nichts anerkennt und alles abfragt. Setz eine Frist und halte es sachlich.
Der fertige Text
Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum], Az. [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu der von Ihnen geltend gemachten Forderung bitte ich um
folgende Angaben:
1. Name und Anschrift des ursprünglichen Gläubigers sowie
Grund und Datum der Forderung,
2. eine Kopie des zugrunde liegenden Vertrags,
3. eine Aufstellung, wie sich Hauptforderung, Zinsen und
Inkassokosten im Einzelnen zusammensetzen — einschließlich
der Angaben nach § 13a RDG,
4. den Nachweis, wann und wie ich in Verzug gesetzt wurde.
Bis zum Eingang dieser Angaben weise ich die Forderung
zurück. Ein Anerkenntnis ist mit diesem Schreiben nicht
verbunden.
Ich bitte um Antwort bis zum [Datum, 14 Tage].
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Per E-Mail oder Einschreiben — du brauchst den Nachweis.
Wenn ein gelber Mahnbescheid kommt
Dann zählt die Zwei-Wochen-Frist. Auf dem Formular ist ein Widerspruchsformular dabei. Ankreuzen, unterschreiben, zurückschicken — das kostet nichts und stoppt das Verfahren erst einmal. Danach zur Schuldnerberatung oder Verbraucherzentrale.
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⚠️ Keine Rechtsberatung. Bei echten Schulden hilft Verdrängen nicht — die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale ist kostenlos und der bessere Weg.
Quellen: § 13a RDG · § 286 BGB (gesetze-im-internet.de, geprüft 24.08.2026)
Das war komplett kostenlos, und davon gibt es mehr.
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