Der Unterschied, an dem alles hängt
Festpreis heißt: der Preis steht. Punkt.
Kostenanschlag (im Alltag „Kostenvoranschlag") heißt: eine fachmännische Schätzung, für deren Richtigkeit der Handwerker nicht garantiert — es sei denn, er hat das ausdrücklich zugesagt.
Genau für diesen zweiten Fall gibt es eine Regel, die fast niemand kennt.
Die Anzeigepflicht
> § 649 BGB: Ist dem Vertrag ein Kostenanschlag zugrunde gelegt worden, ohne dass der Unternehmer die Gewähr für die Richtigkeit übernommen hat, und ergibt sich, dass das Werk nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Anschlags ausführbar ist, so steht dem Unternehmer, wenn der Besteller aus diesem Grund kündigt, nur der Anspruch aus § 645 Abs. 1 zu. > > Der Unternehmer hat eine solche Überschreitung dem Besteller unverzüglich anzuzeigen.
Zwei Sachen stehen da:
- Er muss dich rechtzeitig warnen, sobald absehbar ist, dass es wesentlich teurer wird. „Unverzüglich" heißt: sofort, nicht mit der Schlussrechnung.
- Du darfst deswegen kündigen. Tust du das, bekommt er nur die bis dahin erbrachte Leistung bezahlt — nicht die volle Summe.
Was „wesentlich" bedeutet
Das Gesetz nennt keine Zahl. Die Gerichte urteilen im Einzelfall; in der Literatur wird häufig eine Größenordnung ab etwa 15 bis 20 Prozent genannt. Verlass dich nicht auf eine feste Prozentzahl — entscheidend ist, dass es überhaupt erheblich über dem Anschlag liegt und du nicht gewarnt wurdest.
Was du prüfst, bevor du zahlst
- War es ein Kostenanschlag oder ein Festpreis? Steht das Wort „Festpreis" oder „verbindlich" drauf, gilt der Preis.
- Wurdest du gewarnt? Ein Anruf zählt — aber er muss stattgefunden haben, bevor die Mehrkosten entstanden sind.
- Sind Positionen drin, die nicht beauftragt waren? Zusatzarbeiten brauchen einen Auftrag.
- Fahrtkosten doppelt? Anfahrtspauschale, Wegegeld und Fahrtkosten sind oft dasselbe unter drei Namen.
- Stimmen die Stunden? Vergleiche mit dem, was du tatsächlich beobachtet hast.
Und der Steuervorteil, der oft liegen bleibt
Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten von Handwerkerleistungen im Haushalt kannst du in der Steuererklärung geltend machen — Material nicht. Dafür muss die Rechnung Arbeitskosten getrennt ausweisen und überwiesen sein. Bar bezahlt: kein Abzug. Bitte den Betrieb um eine getrennte Ausweisung, wenn sie fehlt.
Der fertige Text
Betreff: Rechnung Nr. [Nummer] vom [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Rechnung liegt bei [Betrag] und damit rund [X] Prozent
über dem Kostenanschlag vom [Datum] in Höhe von [Betrag].
Eine Anzeige der Überschreitung nach § 649 BGB habe ich
vor Ausführung der Arbeiten nicht erhalten.
Ich bitte deshalb um:
1. eine prüffähige Aufstellung der Mehrkosten mit Begründung,
2. den getrennten Ausweis der Arbeitskosten für die
Steuererklärung.
Bis zur Klärung behalte ich die Differenz zum Kostenanschlag
zurück; den unstrittigen Teil überweise ich fristgerecht.
Für eine Rückmeldung bis zum [Datum, 14 Tage] wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Den unstrittigen Teil wirklich zahlen — sonst gerätst du selbst in Verzug.
---
⚠️ Keine Rechtsberatung. Bei größeren Beträgen: Verbraucherzentrale oder Anwalt.
Quelle: § 649 BGB (gesetze-im-internet.de, geprüft 24.08.2026)
Das war komplett kostenlos, und davon gibt es mehr.
Alle Anleitungen bleiben gratis: kein Konto, kein Haken. Wenn dir das geholfen hat, folge @ki.pilot auf TikTok & Instagram. Dort erscheint zu jeder neuen Anleitung der passende Post.