Die Regel, die kaum jemand kennt
Seit dem 1. Juli 2022 gilt: Wer online Dauerverträge abschließen lässt — Abos, Mitgliedschaften, Streaming, Fitness, Zeitungen — muss auf derselben Seite auch eine Kündigungsmöglichkeit per Knopf anbieten.
Das steht in § 312k BGB. Und der Paragraf ist ungewöhnlich genau darin, was der Knopf können muss.
Was der Button erfüllen muss
| Anforderung | Wortlaut |
|---|---|
| Der erste Knopf | „Verträge hier kündigen" oder eine ebenso eindeutige Formulierung |
| Der Bestätigungsknopf | „jetzt kündigen" oder eine ebenso eindeutige Formulierung |
| Erreichbarkeit | ständig verfügbar, unmittelbar und leicht zugänglich |
| Kein Login-Zwang | Du darfst nicht gezwungen werden, dich erst einzuloggen |
Der letzte Punkt ist der, an dem die meisten Anbieter scheitern. Ein Kündigungsformular, das erst nach dem Einloggen auftaucht, ist nicht „unmittelbar erreichbar".
Und jetzt die Folge
> § 312k Absatz 6 BGB: Fehlt der Button oder erfüllt er die Anforderungen nicht, „kann ein Verbraucher einen Vertrag … jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen."
Jederzeit. Ohne Frist.
Keine Mindestlaufzeit, kein Drei-Monats-Vorlauf, kein Kündigungstermin zum Vertragsende. Die ganze Fristenmechanik, mit der Abos ihr Geld verdienen, fällt weg.
Das gilt nicht für alles: Verträge, für die das Gesetz eine strengere Form verlangt, und Verträge über Finanzdienstleistungen sind ausgenommen.
So prüfst du es in zwei Minuten
- Öffne die Seite des Anbieters — ausgeloggt, im privaten Fenster.
- Suche einen Knopf mit „Verträge hier kündigen" oder gleichwertig.
- Findest du keinen: Bildschirmfoto machen. Mit Datum, mit sichtbarer Adresszeile.
- Klick dich einmal durch. Kommt keine Bestätigungsseite mit „jetzt kündigen", ebenfalls festhalten.
Das Bildschirmfoto ist dein Beleg. Ohne ihn steht Aussage gegen Aussage.
Der fertige Text
Betreff: Kündigung Vertrag [Nummer] zum sofortigen Termin
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag [Nummer / Kundennummer]
mit sofortiger Wirkung.
Auf Ihrer Website konnte ich am [Datum] keine
Kündigungsschaltfläche gemäß § 312k BGB finden.
Nach § 312k Absatz 6 BGB kann ein Vertrag in diesem Fall
jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
gekündigt werden.
Ich bitte um eine Bestätigung der Kündigung sowie um Angabe
des Beendigungsdatums bis zum [Datum, 14 Tage].
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Schick es per E-Mail, nicht über ein Kontaktformular — du brauchst einen Nachweis, dass es raus ist.
Wenn der Anbieter mauert
Er wird zuerst auf die Mindestlaufzeit verweisen. Das ist der Normalfall, kein Sonderfall.
Der nächste Schritt kostet nichts: die Verbraucherzentrale. Sie mahnt fehlende Kündigungsbuttons regelmäßig ab und kennt die Anbieter, bei denen es schon einmal Streit gab.
Zahle in der Zwischenzeit nichts weiter, wenn du per Lastschrift zahlst — eine Lastschrift kannst du acht Wochen lang zurückholen.
---
⚠️ Das hier ist keine Rechtsberatung. Es gibt den Wortlaut einer Vorschrift wieder und zeigt, wie du sachlich kündigst. Ob dein Vertrag unter § 312k fällt und ob der Button deines Anbieters ausreicht, ist im Einzelfall zu prüfen. Bei Streit: Verbraucherzentrale.
Quelle: § 312k BGB (gesetze-im-internet.de, geprüft 23.08.2026)
Das war komplett kostenlos, und davon gibt es mehr.
Alle Anleitungen bleiben gratis: kein Konto, kein Haken. Wenn dir das geholfen hat, folge @ki.pilot auf TikTok & Instagram. Dort erscheint zu jeder neuen Anleitung der passende Post.